VERARBEITUNGSBEDINGUNGEN DER PERSONALDATEN

 

VERARBEITUNGSBEDINGUNGEN DER PERSONALDATEN

(„Bedingungen“)

VERWENDETE BEGRIFFE:

Datenverwalter: Hotel Alexander, Masarykovo nám. 13, Stříbro 349 01  (im folgenden nur „Hotel“ genannt)

 

Kunde: Diejenige physische oder juristische Person, von der die Dienstleistungen des Betreibers in Anspruch genommen werden

 

Anordnung: Anordnung des Europäischen Parlaments und Rates (EU) Nr. 2016/679 vom 27. April 2016, allgemein Anordnung zum Personaldatenschutz

 

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Der Gegenstand dieser Bedingungen ist die Gewährleistung der Personaldatenverarbeitung von denjenigen Kunden, dessen Personaldaten im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Hotels erworben werden und weiter betrifft dies die Verankerung der Verschwiegenheitspflicht  bezüglich der erworbenen Informationen, und zwar im Umfang  und unter den Bedingungen, die durch diese Bedingungen  festgesetzt werden.

 

  1. Das Hotel verpflichtet sich im Einvernehmen mit diesen Bedingungen, die Personaldaten der Kunden zu verarbeiten. Diese Bedingungen wurden im Rechts- und Pflichtenumfang festgelegt, der bei der Verarbeitung der Personaldaten laut dem oben genannten Absatz aus den entsprechenden Rechtsvorschriften besonders  der Anordnung des Europäischen Parlaments und Rates (EU) Nr. 2016/679 vom 27. April 2016, der allgemein Anordnung  zum Personaldatenschutz („Anordnung”) hervorgeht.

RECHTE, PFLICHTEN UND VERSCHWIEGENHEIT

  1. Die Hotelleitung verpflichtet sich zur Gewährleistung solcher technischer, personaler und anderer Maßnahmen, um einen unbefugten oder zufälligen Zugang zu den Personaldaten, derer Änderung, Löschen oder Missbrauch oder unbefugten Bearbeitung, sowie  anderweitigen Missbrauch der Personaldaten zu verhindern.

 

  1. Die Personaldaten der Hotelgäste müssen vom Hotelpersonal obligatorisch im Zusammenhang mit  der Dienstleistungsversorgung evidiert  werden. Diesen Daten werden vor allem von folgenden Personen bearbeitet:

    1. Empfangspersonal / Hotelmanager / Buchhaltungspersonal  

 

  1. Das oben genannte Hotelpersonal wurde hinsichtlich des diskreten Umgangs mit den Personaldaten geschult. Die Personaldaten der Hotelgäste werden ausschließlich nur im Rahmen  der Dienstleistungsversorgung bearbeitet. Von der Hotelleitung oder dem Hotelpersonal werden die Personaldaten an andere Hotelgäste und keine anderen Subjekte weitergeleitet. Die Personaldaten der Hotelgäste werden im Rahmen folgender Verarbeitungssysteme oder -verwalter verarbeitet:

    1. Hotelsystem Previo

    2. Buchungsfirma Paragraf

    3. Marketinggesellschaft PPC

  2. Die Umgangs- und Bearbeitungsbedingungen für die Personaldaten der Gäste wurden in den Verarbeitungsverträgen mit dem jeweiligen Verwaltersubjekt  definiert.

BEVOLLMÄCHTIGTE PERSONEN

  1. Bevollmächtigte des Hotels ist Frau Michaela Ledvinová (michaela.ledvinova@stoelzle.com).

Die Bevollmächtigte wurde in Übereinstimmung mit der Anordnung für die Position des Bevollmächtigten entsprechend geschult.




INFORMATIONEN ÜBER DIE HOTELGÄSTE

  1. Im gesetzlichen Rahmen der Dienstleistungsversorgung müssen obligatorisch einige Personaldaten der Hotelgäste gespeichert werden, und zwar insbesondere der Name und Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Aufenthaltsdauer, Nummer und Typ des Personalausweises, eventuelles Visum, Aufenthaltszweck. Diese Pflicht befolgt  das Ausländeraufenthaltsgesetz (326/1999) und das Ortsgebührgesetz (565/1990). Nach den rechtlichen Bestimmungen dieser Gesetze müssen die Personaldaten  6 Jahre lang gespeichert werden.

  2. Der Hotelgast ist berechtigt, die Übersicht seiner Personaldaten vom Hotel jeder Zeit aufzufordern. Diese Informationen werden in der (i) Gästekarte im Hotelsystem, (ii) im Hausbuch und (iii) im Evidenzbuch gespeichert, wobei die zwei letzteren in gedruckter Form in einem geschlossenen Raum aufbewahren werden. Nach einem Löschantrag der Personaldaten seitens des Hotelgastes werden die Gästekarte gelöscht und das Haus- und Evidenzbuch ausgeschieden. Jedoch die obengenannten Gesetzesbestimmungen müssen eingehalten werden. Die benannten Personaldaten können erst nach Ablauf der Gesetzfrist gelöscht werden.

TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE GEWÄHRLEISTUNGSMAßNAHMEN ZUM SCHUTZ DER PERSONALDATEN

  1. Die Hotelleitung verpflichtet sich zur Gewährleistung solcher technischer, personaler und anderer Maßnahmen, um einen unbefugten oder zufälligen Zugang zu den Personaldaten, derer Änderung, Löschen oder Missbrauch oder unbefugten Bearbeitung, sowie  anderweitigen Missbrauch der Personaldaten zu verhindern. Im Weiteren verpflichtet sich zu solchen personalen und organisatorischen Maßnahmen, um über die volle gesetzliche Aufbewahrungspflicht die sämtlichen aus den Rechtsvorschriften und Anordnungen resultierenden Pflichten des Personaldatenverwalters  ununterbrochen gewährleisten zu können.

 

  1. Die Hotelleitung verpflichtet sich insbesondere zur folgenden Art der Datenverarbeitung:

 

  1. Der Zugang zu den Personaldaten wird nur für befugtes Hotelpersonal zugelassen, wobei der Umfang der Zugangsbedingungen und der Bearbeitungsart genau  festgelegt werden und jede befugte Person unter einem eindeutig identifizierbaren Code  handeln darf;

 

  1. Die Personaldaten werden in den Hotelräumlichkeiten verarbeitet, wo sich nur befugtes Personal aufhalten darf oder Lieferanten, die durch gleiche gesetzliche Pflichten gebunden sind;

 

  1. Die unbefugte Einsicht, Erfassung, Kopieren, Übertragung, Änderung oder Löschen der die Personaldaten beinhaltenden Einträge wird verhindert;

 

  1. Es werden Maßnahmen getroffen, um die Zugangsgeschichte rückgängig nachvollziehen zu können, genau an wen die Personaldaten geleitet wurden, von wem diese verarbeitet, geändert oder gelöscht wurden.

 

  1. Die Hotelleitung verpflichtet sich zur Gewährleistung der Verarbeitungsart der Personaldaten, die nur auf Grund der eigenen internen Vorschriften oder eventuell besonderen Vertragsvereinbarungen durchgeführt wird, somit werden das Hotelpersonal und andere zur Bearbeitung befugte Personen diese Verarbeitung nur nach vom Hotel festgelegten Bestimmungen, Umfang und Bedingungen durchführen können. Insbesondere wird vom Hotelpersonal (und verbindlich auch von den befugten Personen) die Verschwiegenheit in Sachen Personaldaten und auch Sicherheitsmaßnahmen eingehalten, derer Veröffentlichung eine Gefahr für die Sicherung der Personaldaten darstellen würde, und zwar auch nach Beenden des Arbeitsverhältnisses oder der entsprechenden Lieferantentätigkeit fürs Hotel.

ÜBERWACHUNGSSYSTEM

  1. Im Hotel wurde als vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Hotelgäste, ihres Eigentums und des Hoteleigentums ein Kamerasystem installiert. Die Kameraaufnahmen werden keinesfalls manipuliert oder an weitere Personen oder Subjekte weitergeleitet.

 

In Stříbro am 24.5. 2018